BRIXTON Crossfire 500 X silber Vorführer inklusive Lieferung

Artikelnummer: 500 X silber

EAN: 500 X silber

Kategorie: BRIXTON


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BRIXTON Crossfire 500 X silber Vorführer inklusive Lieferung

sofort lieferbar, Handling kann bis zu 18 Werktage dauern

Der Preis für Deine BRIXTON ist inklusive:

- 19% Mehrwertsteuer
- Prüfzertifikat laut Herstellerliste
- Übergabeinspektion (5 km Probefahrt + 400 km Vorfhrer)
- Überführung und Nebenkosten des Herstellers

Die Crossfire 500 X verfügt über die gleiche atemberaubende Leistung wie ihr Schwestermodell, ist jedoch rauer und robuster gebaut. Sie verfügt über gröbere Reifen, einen breiteren Lenker und einen Sitz im klassischen Stil mit montiertem Nummernschildhalter.

Motor

Das schlagende Herz der Crossfire 500 X ist ein völlig neuer 486ccm Zweizylinder-Reihenmotor mit 35kW Leistung. Im A2-Segment geht er bis an den Rand des gesetzlich erlaubten Leistungsspektrums.

Tachometer

Der digitale Tachometer verfügt über Kraftstoff-, Fernlicht- und Blinkeranzeigen, Leerlauf, Kilometerzähler, Uhr, Öldruck, Batterieladekontrolle, ABS-System, Kühlmitteltemperaturalarm und Ganganzeige.

Bremssystem

Bremssystem des renommierten spanischen Herstellers J. Juan, ausgestattet mit hydraulischen Scheiben (Ø 320 mm vorne und Ø 240 mm hinten).

LED Lichter

Zur modernsten Ausrüstung gehören LED-Lichter und LED-Blinker.

ABS System

Das nur 640 Gramm schwere Zweikanal ABS System von Bosch in der Version 9.1 sorgt für ein sicheres Verzögern in Gefahrensituationen. Durch die Kalibrierung von Bosch auf die Fahrzeugeigenschaften wie Massenschwerpunkt, Reifenabrollumfang, uvm ist das System ideal auf die Crossfire 500 eingestellt worden.

Fahrwerk

Kayaba/KYB, die erfahrene Fahrwerksschmiede aus Japan, hat das Fahrwerk der Crossfire 500 optimiert und auf für optimale Haftung in jeder Lage eingestellt. Zusatzlich kannst du die Up-side Down Gabel in der Druckstufe und den Stoßdämpfer in Zugstufe sowie Vorspannung auf die persönlich und dein Einsatzgebiet einstellen.

Garantie:

- 24 Monate Gewährleistung

Die Bilder und Farben können in einigen kleinen Details abweichen uns sind nicht reklamierfähig.


Maschinen: Retro Bike Classic Bikes
Hubraum: 500 ccm
Farbe Maschinen: silber
Gewicht: 130,00 Kg

Kundenbetreuung

Die ausführlichen Artkelbeschreibungen, Bilder und Videos geben in der Regel ausreichende Produktinformationen. Bei individuellen Wünschen und Fragen kannst Du uns gerne per Email (info@bikkon.de) oder Telefon +49 (0)34 23 / 65 89 81 kontaktieren. Es stehen Dir montags bis freitags von 09.00 - 16.00 Uhr kompetente Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite und werden Dir Deine Anfragen zeitnah beantworten.

Lieferung

Der Versand Deiner Maschine erfolgt durch eine professionelle Spedition, welche sich auf das Versenden von Motorräder, Quads und Roller spezialisiert. Die Zustellung erfolgt täglich Montag bis Freitag per Avisierung. Es wird mit Dir ein Liefertermin vereinbart.

Bei der Lieferung Deiner Maschine, wird die Maschine fahrbereit übergeben und es erfolgt eine knapp halbstündige Einweisung durch den professionellen Servicetechniker.

Die Ware wird erst nach der vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages als eingegangen bestätigt und versendet. Die Lieferzeiten können bei jedem einzelnen Artikel variieren.

Die Lieferung erfolgt nur innerhalb von Deutschland. Kunden außerhalb von Deutschland, schreiben bitte eine Email an shop@bikkon.de

Der Preis ist inklusive: 

- 19% Mehrwertsteuer
- Prüfzertifikat laut Herstellerliste
- Übergabeinspektion (5 km Probefahrt)
- Überführung und Nebenkosten des Herstellers
- Produktpräsentation und Einweisung vor Ort bei Übergabe

Lieferung:

fahrbereite Anlieferung deiner Maschine in Deutschland

bis 50 km = 99,- €
bis 200 km = 129,- € 
ab 200 km = 249,- €

- EU Anlieferung auf Anfrage

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Neufahrzeugen

Neufahrzeugen-Verkaufsbedingungen

(Kraftfahrzeuge)

I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

II. Preise

Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. Überführungskosten) sind im Kaufpreis enthalten.

- Überführung

- 19% Mehrwertsteuer

- Übergabeinspektion (bis 10 km Probefahrt)

- Prüfzertifikat laut Herstellerliste

- Produktpräsentation / Einweisung vor Ort bei Übergabe

- 24 Monate Garantie laut Hersteller (kann je nach Hersteller abweichen)

Für EU und Nicht-EU Länder unterliegen die Anlieferungskosten den jeweiligen Zollbestimmungen und Preise.

III. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung als Vorkasse fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

IV. Lieferung und Lieferverzug

1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.

3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.

5. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

V. Abnahme

1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.

2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VII. Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.

c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.

4. Abschnitt VII Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VIII Haftung.

VIII. Haftung

1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

IX. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

X. Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z. B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge, Versicherungsverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten:

Klingenberger & Kehl GbR

Dresdner Str. 10

D-04720 Döbeln

Deutschland

Tel.: +49 (0)34 23 / 65 89 81

erhoben, verarbeitet, übermittelt bzw. genutzt.

Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.

XI. Beschwerdeverfahren

Die Europäische Kommission stellt demnächst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.

Wir finanzieren DEIN Traum - Bike / Roller / Quad / Fahrrad!

Mit unserem Partner Carcredit.de finanzieren wir professionell deinen Scooter, dein Motorrad, dein neues Fahrrad oder Quad. Bitte sende uns einfach eine Email an:

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Ankauf der "alten" Maschine!

*Wir nehmen natürlich auch gern, beim Kauf einer neuen Maschine, Roller oder Quad, deine "alte" Maschine, Roller oder Quad in Zahlung! Bitte sende uns auch hierzu eine Email an:

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Sende uns Bitte folgendes zu:

1. die Kopie der Zulassung
2. deinen Kilometerstand
3. Serviceheft
4. aussagekräftige Detailbilder.

*kommt auf die fachmännische Beurteilung der "alten" Maschine an / keine 100% Zusage / individuelle Ábstimmung