HEPCO BECKER Seitenkoffersatz Junior Flash Enduro schwarz 30 Liter links 40 Liter rechts
Zur Befestigung an einem motorradmodellspezifischem Hepco&Becker Seitenkofferträger. Passend für einen Helm. Wasserdicht und abschließbar.
Der Junior Flash mit 30 oder 40 Liter Inhalt ist als Enduro-Set mit 2 unterschiedlichen Koffern der Klassiker von Hepco & Becker.
Besonders empfehlenswert bei Kofferträgern, die aufgrund hochgelegener Auspuffanlagen,
wie sie bei Enduros üblich sind, unterschiedliche Baubreiten haben. Diese Asymmetrie kann durch den Endurosatz wieder behoben werden.
Je nach dem, auf welcher Seite der Auspuff ist, liefern wir die passende Kombination aus einem 30 und einem 40 Liter Koffer.
- Blenden lackiert, abnehmbar zur individuellen Lackierung
- Absolut wasserdicht durch Spezialdichtung
- Hochschlagfeste Kunststoffschalen
- Koffer mit stabilem Halteschloss zur Befestigung am Träger
- Extrem stabile Metallschlösser, ergonomischer Tragegriff
- Aerodynamische Formgebung
- Innentaschen als Zubehör erhältlich
- Passend an alle Hepco&Becker Seitenkofferträger
- Empfohlene Zuladung: 10kg pro Koffer
- inkl. Schlüssel und Schlösser
BITTE Motorrad Modell und Baujahr senden, falls Seitengepäckbrücke separat bestellt werden soll! Ist nicht im Preis enthalten!
For mounting on a motorcycle model-specific Hepco&Becker pannier rack. Suitable for one helmet. Waterproof and lockable.
The Junior Flash with 30 or 40 litre capacity is Hepco & Becker's classic enduro set with 2 different cases.
Particularly recommended for luggage carriers, which due to high exhaust systems,
as they are usual with Enduros, have different widths. This asymmetry can be eliminated by the enduro set.
Depending on which side the exhaust is on, we deliver the suitable combination of a 30 and a 40 litre case.
panels lacquered, removable for individual lacquering
Absolutely watertight due to special seal
High impact resistant plastic shells
Case with sturdy holding lock for attachment to the carrier
Extremely sturdy metal locks, ergonomic carrying handle
Aerodynamic design
Inner pockets available as accessories
Fits all Hepco&Becker side panniers
Recommended load: 10kg per case
incl. keys and locks
PLEASE send model and year of construction if side luggage rack is to be ordered separately! Is not included in the price!
Rechtlicher Hinweis für die Abnahme von originalen Ersatzteilen
1. Der Käufer ist unterrichtet, dass die gewünschte Ware ausdrücklich für den Kunden beim Hersteller bestellt wird, da es sich bei den originalen Ersatzteilen um reine Fachhandelsware handelt. Bei diesem Artikel handelt es sich nicht um Lagerware.
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7. Außerhalb der Europäischen Union, werden keine Artikel zurück genommen.
Legal notice for the acceptance of original spare parts
1. the buyer is informed that the desired commodity is ordered expressly for the customer with the manufacturer, since it concerns with the original spare parts pure specialized trade commodity. This item is not in stock.
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3 The goods will only be taken back undamaged and unassembled.
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5 In a few cases the delivery time may be extended.
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7. No items will be taken back outside the European Union.
Motorrad Zubehör: | Gepaecktaschen |
Gewicht: | 2,00 Kg |
Bei der großen Auswahl an Ersatzteilen und Tuning-Teilen kann man schnell den Überblick verlieren. Man wird unsicher ob man wirklich das richtige Produkt passend zu seiner Maschine bestellt. Das ist verständlich!
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2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
3. Kann der Verkäufer Schadensersatz bei Rücksendung der Ware (Einlagerungsgebühr) verlangen, kan bis zu 20% des Kaufpreises betragen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
IV. Eigentumsvorbehalt1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 20% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. V. Sachmangel1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes.Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund der Gesetzlage zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer
Garantie.2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.3. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.4. Abschnitt V, Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VI Haftung. VI. Haftung1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II abschließend geregelt.4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. VII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. VIII. Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z. B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge, Versicherungsverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten:
Klingenberger & Kehl GbR
Dresdner Str. 10
D-04720 Döbeln
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