KTM Lenkungsdaempferhalterung Aluminium 400 EXC - 450 XC-w SD

Artikelnummer: 58512050044-3

EAN: 58512050044-3

KTM Lenkungsdaempferhalterung Aluminium

Kategorie: Lenkungsdämpfer


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Stück


KTM Lenkungsdaempferhalterung Aluminium

Material

- Aluminium

Erforderliche Artikel

79012970000 = Lenkungsdämpfer-Widerlager
79012960000 = Lenkungsdämpferhalterung
58512050100 = Lenkungsdämpfer

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Required articles

79012970000 = Steering damper abutments
79012960000 = Steering damper bracket
58512050100 = Steering damper

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Rechtlicher Hinweis für die Abnahme von originalen Ersatzteilen

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Article NoDescription / Model Year
8360I4400 EXC 2009
8303I4400 EXC 2009
8360J6400 EXC 2010
8303J6400 EXC 2010
8303K6400 EXC 2011
8360K6400 EXC 2011
8303E9400 EXC Factory 2005
8303K7400 EXC Factory Edition 2011
8303G9400 EXC Factory Racing 2007
8375E8400 EXC Racing 2002
8322E3400 EXC Racing 2005
8303E3400 EXC Racing 2005
8360E3400 EXC Racing 2005
8303F3400 EXC Racing 2006
8303G3400 EXC Racing 2007
8375F8400 EXC-G Racing 2006
8375G8400 XC-W 2007
8375I8400 XC-W 2009
8375J8400 XC-W 2010
8475G7450 EXC 2007
8475I4450 EXC 2009
8403I4450 EXC 2009
8460I4450 EXC 2009
8460J6450 EXC 2010
8403J6450 EXC 2010
8475J6450 EXC 2010
8403K6450 EXC 2011
8460K6450 EXC 2011
8475K6450 EXC 2011
8403J4450 EXC Champions Edition 2010
8475J4450 EXC Champions Edition 2010
8403E9450 EXC Factory 2005
8403K7450 EXC Factory Edition 2011
8460G9450 EXC Factory Racing 2007
8403G9450 EXC Factory Racing 2007
8422E3450 EXC Racing 2005
8460E3450 EXC Racing 2005
8403E3450 EXC Racing 2005
8403F3450 EXC Racing 2006
8460F3450 EXC Racing 2006
8403G3450 EXC Racing 2007
8460G3450 EXC Racing 2007
8403E2450 EXC Racing Six-Days 2005
8403F2450 EXC Racing Six-Days 2006
8403G2450 EXC Racing Six-Days 2007
8403I2450 EXC Six Days 2009
8403J2450 EXC Six Days 2010
8403K2450 EXC Six Days 2011
8475E8450 EXC-G Racing 2005
8475F8450 EXC-G Racing 2006
8475H7450 EXC-R 2008
8460H4450 EXC-R 2008
8403H4450 EXC-R 2008
8403H2450 EXC-R Six-Days 2008
8403G5450 XC 2007
8475G1450 XC 2007
8475H1450 XC-F 2008
8475I1450 XC-F 2009
8475F1450 XC-G Racing 2006
8476H8450 XCr-W 2008
8475H8450 XCr-W 2008
8476G8450 XC-W 2007
8475G8450 XC-W 2007
8475I8450 XC-W 2009
8476I8450 XC-W 2009
8476J8450 XC-W 2010
8475J8450 XC-W Champion Edition 2010
8475J2450 XC-W Six Days 2010
8475K2450 XC-W Six Days 2011


Motorrad Zubehör: KTM Lenker
Gewicht: 1,00 Kg
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Die Lieferung erfolgt nur innerhalb von Deutschland. Kunden außerhalb von Deutschland, schreibe uns bitte eine Email an shop@bikkon.de oder rufe uns an Tel.: +49 (0)34 23 / 65 89 81

Shipping

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Versandkosten / Shipping Rates

1. Lieferung frei Haus "EU" bis 10 kg = 24,90 €
   Delivery free "EU" up to 10 kg = 24,90 €

2. Lieferung frei Haus "NICHT EU" bis 10 kg = 39,90 €
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3. Lieferung frei Haus "OTHER WORLD WIDE"  bis 10 kg = 64,90 €
   Free delivery "OTHER WORLD WIDE" up to 10 kg = 64,90 €

4. Lieferung frei Haus "WORLD WIDE I"  bis 10 kg = 54,90 €
   Free delivery "WORLD WIDE I" up to 10 kg = 54.90 €

- Algerien / Algeria (DZ)
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf neuer Fahrzeugteile

-Teileverkaufsbedingungen-

I. Zahlung

1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

II. Lieferung und Lieferverzug

1. Die Lieferung von originalen Ersatzteilen erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand und eventuelle Kosten für einen erneuten Zustellungsauftrag. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

3. Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson am Geschäftssitz des Verkäufers über.

4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

5. Selbstabholung ist nur nach Absprache möglich.

III. Abnahme von originalen Ersatzteilen

1. Der Käufer ist unterrichtet, das www.bikkon.de die gewünschte Ware ausdrücklich für den Kunden beim Hersteller bestellt, da es sich bei den originalen Ersatzteilen um reine Fachhandelsware handelt.

2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

3. Kann der Verkäufer Schadensersatz bei Rücksendung der Ware (Einlagerungsgebühr) verlangen, kan bis zu 20% des Kaufpreises betragen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 20% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

V. Sachmangel

1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ist der Käufer eine natürliche Person, die den Kaufvertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr, jeweils ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund der Gesetzlage zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer
Garantie.

2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

3. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

4. Abschnitt V, Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VI Haftung.

VI. Haftung

1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes:

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II abschließend geregelt.

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

VII. Gerichtsstand

1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

VIII. Datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sämtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhängenden Verträgen und Vereinbarungen (wie z. B. Garantie-, Finanzierungs- oder Leasingverträge, Versicherungsverträge) werden zur Erfüllung und Abwicklung der Verträge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten:

Klingenberger & Kehl GbR
Dresdner Str. 10
D-04720 Döbeln
Deutschland

erhoben, verarbeitet, übermittelt bzw. genutzt.

Soweit personenbezogene Daten in Länder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverständlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.